Dies ist eine Kurzinformation der Fachschaft Sprachkultur. Als offizielle, rechtsverbindliche
Informationen gelten nur die Prüfungsordnungen mit den entsprechenden Anhängen.
Auskunft hierüber können die Studienkoordination, der Prüfungsausschuss und das
Prüfungsamt erteilen.
1. Ansprechpersonen
2. Prüfungsübersicht
3. Prüfungsanmeldung
4. Prüfungsabmeldung
5. Prüfungssituation
6. Nach der Prüfung/ Semesterende
1) Ansprechpersonen
Diese Hinweise und Informationen beziehen sich auf KuWi und SpraWi im Kern- sowie
Komplementfach. Die Prüfungsordnungen und -abläufe anderer Komplementfächer sind
häufig abweichend geregelt. Informationen hierzu findet ihr in der jeweiligen
Komplementfachvereinbarung und erhaltet sie bei den Ansprechpersonen der Fächer.
Sollten über diese grundsätzlichen Informationen hinaus noch Fragen auftreten, wende dich
gerne an die Koordination der Angewandten Studiengänge oder unsere Ansprechperson in
der Prüfungsverwaltung:
Koordination Angewandte Studiengänge:
Barbara Berendt-Metzner barbara.berendt-metzner@tu-dortmund.de
Jessica Heintges jessica.heintges@tu-dortmund.de
Team sprachkultur@gmail.com
Ansprechperson Prüfungsverwaltung:
Tanja Heinrich
Prüfungsverwaltung Dezernat 4
2) Prüfungsübersicht
Im Anhang deiner Prüfungsordnung / in der Modulübersicht findest du eine Übersicht
darüber, in welchen Teilmodulen du Prüfungen absolvieren musst. Wenn du also
entscheidest, dass du dir einen Kurs für KuWi Kernfach im Modul 3a) anrechnen lassen
möchtest, kannst du dort nachlesen, ob du diesen Kurs mit einer Prüfungsleistung
abschließen kannst oder musst. Dabei ist darauf zu achten, dass das richtige Verhältnis von
abgelegten Prüfungen in der Germanistik und Anglistik/Amerikanistik eingehalten werden
muss. Wie dieses Verhältnis aussieht steht ebenfalls in den Anlagen der Prüfungsordnung
und auf der ersten Seite der Anlage, auf der Prüfungsformen, Voraussetzungen für den
Modulabschluss, das Verhältnis Deutsch – Englisch und die Bezeichnungen „Modulprüfung“,
und „benotete Teilleistung“ erklärt sind:
Prüfungsordnung ab Wintersemester 2016/17
Es ist wichtig, dass du darauf achtest, welche Anlage der Prüfungsordnung 2009 (bis WS
16/17 oder ab WS 16/17) für dich zutreffend ist! Basierend darauf kann sich unterscheiden,
welche Kurse für welches Modul anrechenbar sind oder welche Prüfungsleistungen erbracht
werden müssen. Die aktuell bestehende Prüfungsordnung und eine kurze Erklärung dazu,
welche Anlagen du studierst, findest du hier:
Index der Prüfungsordnungen
3) Prüfungsanmeldung
Für benotete Prüfungen musst du dich anmelden. In vielen Kursen funktioniert das über das
Prüfungsportal BOSS [ https://www.boss.tu-dortmund.de/ ], in den meisten Fällen aber über
den etwas zeitaufwändigeren Weg der Prüfungsanmeldeformulare. Frau Heinrich aus der
Prüfungsverwaltung schickt jedes Semester eine Mail an deine TU-Mailadresse, sobald die
Prüfungsanmeldung über BOSS freigeschaltet ist und dann wird es auch Zeit, die Formulare
auszufüllen. Die Formulare für Prüfungsan- sowie abmeldung findest du hier:
Formulare für Prüfungsangelegenheiten
Die Anmeldefristen sind in der Prüfungsordnung festgehalten und Frau Heinrich schickt
konkrete Daten für das jeweilige Semester. So weißt du, bis wann du Hausarbeiten
angemeldet haben musst. Bei Klausuren oder mündlichen Prüfungen gilt, dass man laut PO
2009 §12 Satz (7) bis spätestens zwei Wochen vor Prüfungstermin angemeldet sein muss.
Bei Prüfungsanmeldeformularen ist zu beachten, dass sie fristgerecht bei Frau Heinrich
ankommen müssen! Am letzten fristgerechten Tag um Mitternacht in den Briefkasten werfen
ist nicht wirklich rechtzeitig. Im Zweifelsfall ist es besser, in Frau Heinrichs Sprechstunde zu
gehen und die Formulare persönlich abzugeben. Mach dir in jedem Fall eine Kopie der
Prüfungsanmeldung für deine eigenen Unterlagen.
Zur Kontrolle nach der BOSS-Anmeldung oder ein paar Tage nach schriftlicher Anmeldung
kannst du im BOSS überprüfen, ob du für die Prüfung als angemeldet vermerkt bist.
4) Prüfungsabmeldung
Bis einen Tag vor Klausurtermin kann man sich per BOSS oder diesem Formular von Prüfungen abmelden. Bei mündlichen Prüfungen musst du dich
bis eine Woche vor Prüfungstermin durch das Formular abmelden. Falls eine
Klausurabmeldung über BOSS nicht möglich ist oder du dich von einer mündlichen Prüfung
abmeldest und daher das Formular verwendest, ist es wichtig, wieder die fristgerechte
Abgabe bei Frau Heinrich zu beachten. Die Abmeldung muss bei ihr ankommen. Außerhalb
der Öffnungszeiten muss das Formular in den Außenbriefkasten der Zentralen
Prüfungsverwaltung eingeworfen werden.
Die Abmeldung von einer angemeldeten Hausarbeit musst du mit der prüfenden Person
besprechen.
Solltest du am Prüfungstag krank sein, musst du innerhalb von sieben Tagen nach der
Prüfung ein ärztliches Attest bei der Prüfungsverwaltung abgeben. Zusätzlich zum Attest
musst du deinen Namen, Studiengang und deine Matrikelnummer angeben. Das
Prüfungsamt hat hierzu ein Merkblatt.
5)Prüfungssituation
Lass die Vorbereitungsmühe nicht vergebens gewesen sein und vermeide unnötige Patzer
während einer Prüfung: Solltest du dir nicht sicher sein, ob du Papier brauchst, nimm
welches mit! Oder nimm einfach grundsätzlich Papier und Stifte mit, schaden tut’s nicht.
Eine Uhr ist praktisch, um einen Überblick über die restliche Bearbeitungszeit zu haben.
Achtung: Nicht die Handyuhr! Handys werden bei Prüfungen nicht gerne gesehen oder sind
verboten. Die Bearbeitungszeit kann für verschiedene Studiengänge variieren, also lies den
Prüfungsbogen gut durch, achte auf eventuelle Anschriften an Tafeln oder frage im
Zweifelsfall nach. Ganz wichtig: Denke unbedingt an deinen Studierendenausweis!
Hausarbeiten müssen gemäß bestimmter Formvorlagen formatiert werden. Allgemeine
Informationen für die Vorgaben der Germanistik und Anglistik/Amerikanistik findest du unter
diesen Links:
Germanistik:
StudiGer – Wissenschaftliches Arbeiten
Anglistik/Amerikanistik:
iaaWiki Stylesheet
Oft haben Lehrende eigene Präferenzen bzgl. der Formatierung von Hausarbeiten. Es ist
immer eine gute Idee, in den Unterlagen des Kurses nachzusehen oder nachzufragen, ob
die allgemeinen Vorgaben des Instituts ausreichen oder andere/ weitere beachtet werden
sollen.
6) Nach der Prüfung/ Semesterende
Sobald die Note für eine Prüfung/ einen Kurs feststeht, kannst du (und solltest du) dir dein
Ergebnis per Notenschein schriftlich geben lassen. Ist die Prüfungsanmeldung über BOSS
erfolgt ist das normalerweise nicht nötig, dann sollte deine Note automatisch eingetragen
werden und für dich sichtbar sein.
Bei Hausarbeiten ist es sinnvoll, den von dir bereits ausgefüllten Notenschein bei Abgabe
mit zu der gedruckten Arbeit zu legen und gleich mit abzugeben. Den vollständigen
Notenschein mit Note, Unterschrift und Institutsstempel reichst du dann beim Prüfungsamt
ein. Unbenotete Leistungen musst du ebenfalls durch einen Schein quittieren lassen und
beim Prüfungsamt einreichen.
Bevor du die Scheine beim Prüfungsamt einreichst, solltest du dir eine Kopie für deine
Unterlagen machen. Das hilft dir, einen Überblick über erbrachte Leistungen zu behalten
und du kannst im Zweifelsfall überprüfen, ob im Prüfungsamt mit der Eintragung deiner
Leistungen auch alles geklappt hat. Die Vordrucke für benotete und unbenotete Leistungen
findest du hier:
Benotete Teilleistung/ Modulprüfung:
Notenmeldung: Benotete Teilleistung/Modulprüfung
Unbenotete Teilleistung:
Notenmeldung: Unbenotete Teilleistung
Unbenotete Teilleistungen gibt es nur noch für die PO 2003 und PO 2009 bis WS 2016/17,
nicht für die PO 2009 ab WS 2017/18.
Erfolgreicher Veranstaltungsabschluss:
Früher gab es die Aktive Teilnahme oder AT. Inzwischen wird diese Leistung (das, wofür
man einen Kurs mit 2 CP besteht) „Erfolgreicher Veranstaltungsabschluss“ (EVA) genannt.
Manchmal sprechen Studierende oder Lehrende noch von ATs, meinen aber tatsächlich den
„Erfolgreichen Veranstaltungsabschluss“.
Bescheinigung: Erfolgreicher Veranstaltungsabschluss
Ein allgemeiner Tipp: Scheine NICHT sofort auszufüllen und von Lehrenden unterschreiben zu lassen oder sie nicht gleich zu kopieren und im Prüfungsamt abzugeben ist eine ganz
blöde Idee. Du wirst durcheinander kommen, Scheine verlieren oder vergessen, welche
Kurse du schon gemacht hast und welche nicht und so weiter. Außerdem könnte es sein,
dass Lehrende einige Zeit nachdem du einen Kurs bei ihnen absolviert hast die Uni
verlassen und du keine Unterschrift mehr bekommen kannst. Spätestens in deiner
Bewerbung für das Auslandssemester musst du einen Nachweis über abgeschlossene
Kurse und abgelegte Prüfungen erbringen und dafür müssen diese Informationen rechtzeitig
beim Prüfungsamt eingegangen sein. Im Rahmen der Bewerbung verzweifelt Unterlagen zu
suchen und Lehrenden hinterher zu rennen ist ein definitiv vermeidenswerter Mehraufwand.